Regularien

 

Wie bei allen solchen Treffen hier ein paar Regeln, die für ALLE Teilnehmer gelten.

 

Wer sich anmeldet, stimmt diesen Regularien automatisch zu!

 



 

1. Die Teilnahme kann ausschliesslich nur mit der verbindlichen Anmeldung und der pünktlichen Entrichtung des Teilnehmerbeitrages erfolgen.

 



 

2. ALLE Teilnehmer erkennen das Hausrecht und die Weisungen der Veranstalter an.

 



 

3. Die Auf- und Abbautage mit Zufahrt sind Freitag ab 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr, Samstag 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Mittwoch und Freitag bis 20.00 Uhr, der Abbau ist an beiden Sonntagen ab 16.00 Uhr und muss am ersten Sonntag bis 20.00 Uhr und am zweiten Sonntag bis Montag 12.00 Uhr beendet sein.

 

Wer ausserhalb dieser Zeiten kommt, kann Auf- und abbauen aber nicht mit dem Auto reinfahren.

 

Bei nassem Wetter kann die Zufahrt zur Vermeidung von Bodenschäden untersagt werden.

 

Grasende Autos sind unerwünscht, also zügig be- und entladen.

 

PARKEN nur auf den zugewiesenen Flächen.

 



 

4. Offenes Feuer machen geht AUSSCHLIESSLICH in Feuerschalen mit Bodenabstand von mind. 20 cm und an den vorhandenen Feuerstellen, und unterliegt den örtlichen Bedingungen  (Waldbrandgefahr oder Sturmwarnung u.a.).

 

JEDES Lager muss einen Feuerlöscher (mind. 2 kg) vorweisen.

Grosse Gasanlagen (ab 500gr) auf dem Lagerplatz sind grundsätzlich untersagt.

 

Ausgenommen sind angemeldete Versorgerstände.

 

 

Alles Material, auch Brennholz und Stroh muss nach Abbau vom Platz entfernt sein, Wassergräben müssen geschlossen sein.

 

 

Vermeidet möglichst unnötigen Müll. Rest-Müll darf nur in die vorgesehenen Container bzw. Müllsäcke getan werden. Lebensmittelreste dürfen nur in geschlossenen Behältern/Tüten entsorgt werden.

 



 

5. Alle Lagereinrichtungen, Bekleidung und Gerät müssen dem jeweiligen historischen Kontext entsprechen, siehe „Das grosse „A“.

 


6. Der Lagerplatz wird von uns zugewiesen, wir versuchen, jedem gerecht zu werden - es besteht KEIN Anspruch auf bestimmte Orte und Quadratmeter.

 

 

 

7. Eure Aufbauten/Zelte müssen sicher Wind- und Wetterfest sein.

 

8. Grundsätzlich haftet jeder für den von ihm verursachten Schaden.

Für Schadensfälle durch Kinder haften grundsätzlich die Eltern voll umfänglich, EGAL wie alt die Kinder sind.

Gemeinschaftseinrichungen und Tafeln sind kein Kinderspielplatz.

 

 

Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern, insbesondere in der Umgebung von Tieren, Bogenschiessplätzen und Übungsbereichen.

 

Hunde, Pferde und andere mitgebrachte Tiere sind an der Leine zu halten.

 

Die „festen“ Hinterlassenschaften unserer Lieblinge sind vom Halter sofort zu entfernen. Auch hier gilt, daß die Halter vollumfänglich für Schäden haftbar sind.

 

 

 

9. Die Teilnahme an der Veranstaltung finden vollständig auf eigenes Risiko und eigene Gefahr statt. Dies ist mit der Teilnahme vollumfänglich anerkannt.

 



 

10. Jedes Lager stellt bei Bedarf Leute für die Brandwachen und gemeinschaftliche Arbeiten. Die Wacheinteilung und die Sicherheit werden vor Ort geregelt, ebenso die „Jobs“ auf der Veranstaltung.

 



 

11. Offener illegaler Drogenkonsum und aggressives Fehlverhalten bedeuted sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.

 



 

12. Eltern müssen auf ihre Kinder achten, insbesondere beim Umgang mit Tieren. Bitte auf Hunde in fremden Lagern und Pferde/Esel in ihren Weidezäunen/Paddocks achten.

 

Der Tavernenbereich, fremde Lager, Kampfplätze und die Aufbauten sind kein Kinderspielplatz.

 



 

Ein Wort noch...:

 


Das Lager ist eine grosse Aufgabe. Da wir auch nur eine begrenzte „Man-Power“ haben, ist es wichtig, daß auch von Euch Aufgaben übernommen werden, sei es von der helfenden Hand beim Aufbau der Nachbarlager oder kleine „Jobs“ wie Holzhacken oder Sanitärreinigung.

 

Auch offene Augen sind wichtig, insbesondere im Bereich Sicherheit, seien es unerwünschte Besucher oder Gefahren wie Feuer oder technische Probleme.

 

Oder einfach mal was aufheben, das auf dem Platz nichts zu suchen hat und entsorgen...

 

Im extremen Streitfall regelt das Problem der gemeinsame Rat der Teilnehmer.